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XRechnung Viewer: E-Rechnung kostenlos öffnen & anzeigen

Du hast eine XRechnung (XML) oder ein ZUGFeRD-PDF bekommen und siehst nur Code? Lade die Datei hier hoch — wir zeigen dir Absender, Positionen, Steuern und Beträge sofort verständlich an.

Datei und Rechnungsinhalt werden nicht gespeichert; die Nutzung wird anonym gezählt.

XRechnung öffnen – warum geht das nicht einfach so?

Seit der E-Rechnungspflicht bekommen viele Selbstständige und kleine Betriebe zum ersten Mal eine Datei wie rechnung.xml zugeschickt. Das ist kein Fehler: Eine XRechnung ist bewusst ein reines Datenformat nach der Norm EN 16931 — gemacht für Buchhaltungssoftware, nicht fürs Auge. Dieses Tool übersetzt die Datei in eine ganz normale, lesbare Rechnungsansicht.

ZUGFeRD-PDF lesen: das versteckte XML

Ein ZUGFeRD- bzw. Factur-X-PDF sieht aus wie eine normale Rechnung — im Inneren steckt aber zusätzlich maschinenlesbares XML. Dieses Tool liest unterstützte eingebettete XML-Daten aus und zeigt dir, welche Rechnungsinformationen darin enthalten sind. Ein einfaches PDF ohne lesbares Rechnungs-XML kann der Viewer nicht als strukturierte E-Rechnung darstellen.

Anzeige ist keine vollständige Validierung

Der Viewer macht unterstützte CII-, UBL- und eingebettete ZUGFeRD-Daten lesbar. Er führt keine vollständige Prüfung nach EN 16931 und keine XRechnung-Schematron- oder Geschäftsregelvalidierung durch. Eine lesbare Anzeige bestätigt deshalb nicht, dass eine Datei alle technischen und inhaltlichen Vorgaben erfüllt. Das Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung.

  • XRechnung (CII und UBL, auch Gutschriften)
  • ZUGFeRD 2.x / Factur-X (PDF mit XML)
  • Positionen, Steuern & Summen im Überblick
  • Zahlungsdaten inkl. IBAN und Verwendungszweck

E-Rechnungen nicht nur lesen — auch schreiben & verwalten

Mit InvoiceFlow lädst du empfangene XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien hoch, liest und verwaltest sie im E-Rechnungsbereich und behältst Zahlungen im Blick. Bei unterstützten finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten erzeugt InvoiceFlow zusätzlich eine ZUGFeRD-E-Rechnung.

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Häufige Fragen

Warum kann ich eine XRechnung nicht einfach öffnen?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei mit strukturierten Daten für Software, kein klassisches Dokument für Menschen. Öffnest du sie im Editor oder Browser, siehst du meist nur Code. Dieses Tool liest unterstützte CII- und UBL-Strukturen aus und zeigt dir Absender, Positionen, Steuern und Beträge übersichtlich an.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format, das insbesondere bei Behörden verwendet wird. ZUGFeRD/Factur-X ist ein Hybrid aus lesbarem PDF und eingebettetem XML. Ob eine konkrete Datei alle Anforderungen der EN 16931 und die jeweiligen Geschäftsregeln erfüllt, hängt von Inhalt, Version und Profil ab. Dieses Tool stellt unterstützte Dateien lesbar dar.

Validiert das Tool meine E-Rechnung vollständig?

Nein. Dies ist ein Viewer zum Lesen und Anzeigen unterstützter Rechnungsdaten. Er führt keine vollständige EN-16931- oder XRechnung-Validierung mit Schematron- und Geschäftsregeln durch. Eine lesbare Anzeige bedeutet daher nicht automatisch, dass die Datei technisch und inhaltlich vollständig regelkonform ist.

Was passiert mit meiner hochgeladenen Datei?

Die Datei und ihr Rechnungsinhalt werden nur im Arbeitsspeicher gelesen und nicht dauerhaft gespeichert. Wir zählen anonym, dass das Tool erfolgreich verwendet wurde – gespeichert werden dafür nur Zeitpunkt und erkanntes technisches Format. Zum Schutz vor Missbrauch wird die IP-Adresse vorübergehend für das Rate-Limit verarbeitet und spätestens nach 24 Stunden gelöscht. Kein Konto nötig, keine Weitergabe der Rechnung.

Ist das Tool wirklich kostenlos?

Ja, komplett – ohne Anmeldung und ohne Limit für den Alltag. Es ist Teil von InvoiceFlow, einem Rechnungsprogramm für Selbstständige und kleine Betriebe, mit dem du E-Rechnungen auch dauerhaft empfangen, verwalten und selbst schreiben kannst.

Muss ich E-Rechnungen überhaupt annehmen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln; Leistungen von Kleinunternehmern sind nach aktueller umsatzsteuerlicher Rechtslage von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.

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