Für Hausmeisterservices & Objektbetreuung
Rechnungsprogramm für Hausmeisterservices: Objekte monatlich abrechnen
Objekte betreuen, Rechnungen betreuen sich selbst: Monatspauschalen je Objekt laufen als Abo, für geeignete Verwaltungsrechnungen steht ZUGFeRD bereit, Sonderleistungen sind in zwei Minuten abgerechnet — und du siehst immer, wer noch nicht gezahlt hat.
Dauerhaft kostenloser Starter-Tarif · Bezahl-Tarife 14 Tage gratis testen · monatlich kündbar
Monatspauschalen automatisch
Jedes Objekt einmal als Abo anlegen — Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst-Pauschale. Die Monatsrechnungen entstehen von selbst als Entwurf (ab Pro).
E-Rechnung für Verwaltungen
Hausverwaltungen stellen auf E-Rechnung um. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD nach EN 16931; normales PDF bleibt möglich.
Offene Posten & Erinnerungen
Welche Verwaltung zahlt schleppend? Überfällige Rechnungen siehst du sofort; die freundliche Erinnerung mit Restbetrag geht mit einem Klick raus (ab Pro).
Objekte & Kunden per CSV importieren
Deine Bestandsliste aus Excel ist in einer Minute drin — Kundenimport mit Duplikat-Erkennung, Export jederzeit möglich. Deine Daten bleiben deine Daten.
Zwanzig Objekte, ein Überblick.
Alle Monatsrechnungen, alle offenen Posten, alle Zahlungseingänge — statt Zettelwirtschaft und Excel-Listen. Der Kontoauszug-Abgleich markiert bezahlte Rechnungen nach deiner Bestätigung automatisch.
- Monatsrechnungen je Objekt entstehen automatisch
- Kontoauszug hochladen — Zahlungen werden zugeordnet
- Steuer-Export fürs Jahr mit einem Klick (ab Pro)


Rechnungen, die im Verwaltungs-Ordner gut aussehen.
Fortlaufende Nummern, saubere Pflichtangaben, dein Logo — und Sonderleistungen wie Kleinreparaturen oder Sperrmüll sind als Zusatzrechnung in zwei Minuten geschrieben.
Hausverwaltungen als Stammkunden: eine Monatsrechnung je Objekt
Die Buchhaltung einer Hausverwaltung denkt in Objekten, nicht in Dienstleistern. Eine Sammelrechnung über fünf Häuser muss dort erst mühsam aufgeteilt werden — und liegt entsprechend lange im Stapel. Schreib deshalb je Objekt eine eigene Monatsrechnung mit der Objektadresse in der Leistungsbeschreibung und einem klaren Leistungszeitraum („Objektbetreuung Musterstraße 12, 01.–30.09.2026“). So kann die Verwaltung den Betrag direkt dem richtigen Haus zuordnen und in die Betriebskostenabrechnung übernehmen.
Hauswartkosten sind nach § 2 Nr. 14 BetrKV auf die Mieter umlegbar — aber nur die laufende Betreuung. Reparaturen und Verwaltungsaufgaben muss die Verwaltung herausrechnen, bevor sie umlegt. Wenn deine Rechnung Pauschale und Kleinreparaturen in einer Position vermischt, macht sie der Sachbearbeiterin Arbeit. Getrennte Positionen (oder eine eigene Rechnung für die Reparatur) machen dich zum Lieferanten, dessen Belege man gern verarbeitet — und über den man sich bei der nächsten Objektvergabe zuerst erinnert.
In InvoiceFlow legst du die Verwaltung einmal als Kunden an und speicherst wiederkehrende Positionen wie „Treppenhausreinigung wöchentlich“ oder „Gartenpflege nach Pflegeplan“ im Leistungskatalog. Jede neue Objektrechnung ist damit in unter einer Minute geschrieben — mit fortlaufender Nummer und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
§ 35a EStG: Warum du Arbeits- und Materialkosten trennen solltest
Hausmeisterleistungen in Wohngebäuden sind haushaltsnahe Dienstleistungen: Bewohner können 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen, bis zu 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das gilt nicht nur für Eigentümer mit direktem Vertrag — auch Mieter und Wohnungseigentümer nutzen den Abzug über die Betriebskosten- bzw. Hausgeldabrechnung. Deine Rechnung ist die Grundlage dafür.
Begünstigt ist aber nur der Arbeitsanteil: Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material zählt nie mit. Weise deshalb Arbeits- und Materialkosten als getrennte Positionen aus, sonst kann die Verwaltung den absetzbaren Anteil nicht beziffern — und fragt bei dir nach oder streicht ihn. Für Reparaturen gilt daneben die Handwerker-Variante: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig in beiden Fällen: Der Abzug setzt eine Rechnung und unbare Zahlung voraus (§ 35a Abs. 5 EStG) — Barzahlung gegen Quittung kostet deinen Kunden bares Geld.
Praktischer Nebeneffekt: Wer die Lohnanteile sauber ausweist, wird von Verwaltungen aktiv weiterempfohlen — die § 35a-Bescheinigung für die Bewohner ist für sie Pflichtprogramm, und Dienstleister mit brauchbaren Rechnungen sparen ihnen jedes Jahr Stunden.
Monatspauschale plus Sonderleistungen — ohne doppelte Tipparbeit
Das typische Modell: eine feste Monatspauschale je Objekt, dazu Sonderleistungen nach Aufwand — Sperrmüllentsorgung, verstopfte Fallrohre, Zählerablesung, Ersatz beim Winterdienst. In InvoiceFlow läuft die Pauschale als wiederkehrende Rechnung (ab Pro): einmal anlegen, Intervall wählen, und jeden Monat liegt der Entwurf bereit. Versendet wird nie automatisch — du prüfst kurz und schickst ab, einzeln oder alle nacheinander.
Sonderleistungen ergänzt du entweder als Zusatzposition im Monatsentwurf oder als eigene Rechnung. Die eigene Rechnung ist meist die bessere Wahl: Sie hält die Pauschale über alle Monate identisch (das mögen Betriebskostenprüfer), und die Trennung nach § 35a EStG und BetrKV ergibt sich von selbst. Bleibt eine Rechnung offen, siehst du das auf dem Dashboard — wie du dann formulierst, zeigt der Ratgeber Zahlungserinnerung schreiben. Ab Pro gehen Erinnerungen mit Restbetrag auch automatisch raus, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du die Funktion einschaltest.
E-Rechnung an Verwaltungen — und die Kleinunternehmer-Frage beim Start
Gewerbliche Hausverwaltungen sind Unternehmer — deine Rechnungen an sie sind B2B-Umsätze. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Viele Verwaltungen stellen ihre Lieferantenprozesse schon jetzt um und bitten um strukturierte Rechnungen. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD nach EN 16931. Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, bleibt der normale PDF-Versand möglich. Die Fristen im Detail erklärt der Ratgeber E-Rechnungs-Pflicht 2025–2028.
Wer nebenberuflich mit zwei, drei Objekten startet, fährt mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oft am besten: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Voranmeldungen — solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt. Gerade bei Wohnimmobilien ist das ein echtes Verkaufsargument: Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG), Vermieter und WEGs können deine ausgewiesene Umsatzsteuer also meist nicht als Vorsteuer ziehen — ohne Ausweis bist du für sie schlicht günstiger. Wann sich die Regelung lohnt und wann nicht, steht im Ratgeber Kleinunternehmerregelung einfach erklärt.
Häufige Fragen von Hausmeisterservices
Ich rechne je Objekt eine feste Monatspauschale ab — passt das?
Genau dafür sind die wiederkehrenden Rechnungen gebaut: je Objekt einmal anlegen, Intervall wählen, fertig. Jeden Monat liegt der Entwurf bereit — Doppelversand ist technisch ausgeschlossen.
Meine Hausverwaltung verlangt E-Rechnungen — bin ich damit safe?
Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD/Factur-X nach EN 16931. Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, kannst du weiterhin das normale PDF senden; prüfe außerdem die konkreten Vorgaben der Verwaltung. Empfangene E-Rechnungen deiner Lieferanten kannst du kostenlos einlesen und lesbar anzeigen.
Warum will die Verwaltung Arbeits- und Materialkosten getrennt sehen?
Wegen § 35a EStG: Bewohner können 20 % der Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen absetzen (bis 4.000 €/Jahr), Material aber nicht. Nur wenn deine Rechnung den Lohnanteil als eigene Position ausweist, kann die Verwaltung ihn in der Betriebskostenabrechnung bescheinigen.
Was gehört auf die Monatsrechnung für ein Objekt?
Neben den Pflichtangaben nach § 14 UStG (fortlaufende Nummer, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Entgelt): die Objektadresse und der Leistungszeitraum, z. B. „01.–30.09.2026“. Damit ordnet die Verwaltung den Betrag dem richtigen Haus und Abrechnungsjahr zu.
Wie rechne ich Winterdienst ab — pauschal oder je Einsatz?
Beides ist üblich: Saisonpauschale (z. B. November bis März als monatliches Abo) oder Abrechnung je Einsatz mit Datum in der Positionsbeschreibung. Die Pauschale ist planbarer; je Einsatz ist bei milden Wintern fairer. In beiden Fällen gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Hausmeisterleistungen?
Der Regelsteuersatz von 19 % — für Objektbetreuung, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst gibt es keine Ermäßigung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen gar keine Umsatzsteuer aus; InvoiceFlow setzt den Pflichthinweis dann automatisch auf jede Rechnung.
Ich bin als Kleinunternehmer unterwegs — geht das ohne Umsatzsteuer?
Ja, ein Schalter aktiviert die § 19-Logik: keine Umsatzsteuer, korrekter Hinweis auf jeder Rechnung, saubere Pflichtangaben — automatisch.
Was kostet das?
Starter ist dauerhaft kostenlos (bis 3 Rechnungen/Monat). Mit mehreren Objekten lohnt Pro (9 €/Monat oder 90 €/Jahr): unbegrenzte Rechnungen, Abos, Erinnerungen, Auswertung. 14 Tage kostenlos testbar, jederzeit kündbar.
Passend dazu im Ratgeber
Nächsten Monat schreiben sich die Rechnungen von selbst.
Kostenlos starten — keine Kreditkarte nötig, in einer Minute einsatzbereit.
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