Für Umzugsunternehmen
Rechnungsprogramm für Umzugsunternehmen
Besichtigung, Angebot, Anzahlung, Umzugstag, Restzahlung — dein Auftrag hat viele Stationen. InvoiceFlow begleitet alle: Angebot mit Online-Annahme, Anzahlung als Teilzahlung, Zusatzleistungen per Klick und der § 35a-Lohnanteil, den deine Privatkunden absetzen können.
Dauerhaft kostenloser Starter-Tarif · Bezahl-Tarife 14 Tage gratis testen · monatlich kündbar
Angebot nach der Besichtigung
Volumen, Etagen, Tragweg — direkt nach der Besichtigung wird daraus ein Angebot mit Bindefrist. Der Kunde nimmt online an, die Auftragsbestätigung geht automatisch raus, nach dem Umzug wird daraus die Rechnung.
Anzahlung & Restbetrag
Anzahlung bei Auftragserteilung als Teilzahlung erfassen: Die Schlussrechnung weist automatisch den offenen Restbetrag aus — im PDF, im GiroCode zum Scannen und in der Zahlungserinnerung.
Zusatzleistungen per Klick
Halteverbotszone, Packmaterial, Etagen-Zuschlag: einmal im Leistungskatalog angelegt, mit zwei Klicks auf der Rechnung — als klare Einzelposition statt Diskussion beim Ausladen.
E-Rechnung für Firmenumzüge
Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD (EN 16931). Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, bleibt der normale PDF-Versand möglich.
Eine Umzugsrechnung, die keine Fragen offenlässt.
Festpreis, Halteverbotszone und Packmaterial als klare Positionen, Lohn- und Fahrtkostenanteil für § 35a ausweisbar, Anzahlung abgezogen, Restbetrag mit GiroCode. Dein Logo oben, alle Pflichtangaben drin — auch als Kleinunternehmer mit § 19-Hinweis.
- Angebote mit Online-Annahme und automatischer Auftragsbestätigung
- Anzahlung als Teilzahlung — der Restbetrag wird automatisch ausgewiesen
- Leistungskatalog für Halteverbotszone, Kartons & Zuschläge


Volle Saison, voller Überblick.
Sommer ausgebucht, Winter ruhiger? Das Dashboard zeigt Umsatz nach Monaten, offene Restzahlungen und überfällige Rechnungen auf einen Blick. Auswertung und Steuer-Export bündeln das Jahr für deinen Steuerberater (ab Pro).
Besichtigung, Angebot, Online-Annahme: der Auftrag steht vor dem Umzugstag
Kaum eine Branche kalkuliert so individuell wie das Umzugsgewerbe: Umzugsvolumen in Kubikmetern, Etage mit oder ohne Aufzug, Tragweg zwischen Wohnungstür und LKW, Klaviertransport, Halteverbotszone. All das steht nach der Besichtigung fest — und genau dann sollte es schriftlich werden. Ein Angebot mit klaren Positionen und Bindefrist schützt beide Seiten: Der Kunde weiß, was der Festpreis abdeckt, und du hast eine Grundlage, wenn am Umzugstag doch zwanzig Kartons mehr im Keller stehen. Welche Angaben hineingehören und wie du die Bindefrist formulierst, zeigt der Ratgeber Angebot schreiben.
In InvoiceFlow legst du das Angebot direkt nach der Besichtigung an — auch am Handy im Treppenhaus. Der Kunde bekommt einen Link, sieht alle Positionen und nimmt online an; die Auftragsbestätigung geht automatisch raus. Nach dem Umzug wird aus dem Angebot mit einem Klick die Rechnung: Keine Position wird doppelt getippt, und Angebot und Rechnung stimmen garantiert überein.
Anzahlung bei Auftrag, Rest nach dem Möbelaufbau
Bei größeren Umzügen ist eine Anzahlung üblich — sie sichert den Termin und deckt deine Vorlaufkosten für Personal, Fahrzeug und Halteverbotszone. Die Höhe ist frei vereinbar; verbreitet sind 20 bis 50 Prozent bei Auftragserteilung, der Rest nach dem Umzug. Auch die Anzahlung braucht eine ordentliche Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Wie Anzahlungs- und Schlussrechnung zusammenspielen — inklusive der Falle, die Umsatzsteuer doppelt auszuweisen — erklärt der Ratgeber Abschlagsrechnung.
In InvoiceFlow erfasst du die Anzahlung als Teilzahlung: Die Schlussrechnung weist automatisch den offenen Restbetrag aus — im PDF, im GiroCode und in der Zahlungserinnerung. Zahlt der Kunde nach dem Umzug nicht, folgt erst die freundliche Erinnerung, dann die Mahnung. Bei Privatkunden tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein — allerdings nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Halteverbotszone, Packmaterial, Etagen-Zuschlag: Zusatzleistungen ohne Diskussion
Die meisten Streitgespräche beim Ausladen drehen sich nicht um den Festpreis, sondern um das Drumherum: die Halteverbotszone, die der Kunde selbst beantragen wollte und dann doch nicht beantragt hat. Die vierzig Kartons Packmaterial, die dageblieben sind. Der Aufzug, der am Umzugstag defekt war. Wer solche Posten mündlich regelt, verschenkt Geld oder den guten Eindruck — meist beides.
Besser: Eventualpositionen schon ins Angebot schreiben („Halteverbotszone je Seite“, „Etagen-Zuschlag ohne Aufzug ab dem 3. OG“) und am Umzugstag nur noch abhaken. Im Leistungskatalog von InvoiceFlow legst du diese Positionen einmal mit Standardpreis an und fügst sie der Rechnung mit zwei Klicks hinzu. So steht jede Zusatzleistung als eigene, nachvollziehbare Position auf der Rechnung — statt einer Pauschale „Sonstiges“, die der Kunde anzweifelt und die im Zweifel die Zahlung verzögert.
Privatkunden mit § 35a EStG, Firmenumzüge mit E-Rechnung
Ein privater Umzug durch eine Spedition zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen: Deine Privatkunden können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen — bis zu 4.000 € pro Jahr, also 20 Prozent von höchstens 20.000 € Arbeitskosten (§ 35a Abs. 2 EStG). Nicht begünstigt sind Materialkosten wie Kartons und Folie. Voraussetzung: Der Kunde hat eine Rechnung erhalten und unbar gezahlt, also per Überweisung — bei Barzahlung entfällt der Steuerbonus (§ 35a Abs. 5 EStG).
Für dich heißt das: Weise den Lohn- und Fahrtkostenanteil auf der Rechnung getrennt vom Material aus — als eigene Positionen oder als benannter Anteil am Festpreis. Dein Kunde übernimmt den Betrag direkt in die Steuererklärung, spart je nach Umzug mehrere hundert Euro und empfiehlt dich weiter. Ein kurzer Hinweis unter den Positionen genügt oft schon, um aus dem Steuerbonus ein Verkaufsargument zu machen.
Firmenumzüge laufen anders: Geschäftskunden erwarten zunehmend eine E-Rechnung. Seit 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD; andernfalls bleibt der normale PDF-Versand möglich. Die Fristen im Detail stehen im Ratgeber E-Rechnungs-Pflicht.
Häufige Fragen aus dem Umzugsgewerbe
Wie viel Anzahlung darf ich für einen Umzug verlangen?
Die Höhe ist frei vereinbar — verbreitet sind 20 bis 50 Prozent bei Auftragserteilung, der Rest nach dem Umzug. Wichtig: Auch für die Anzahlung stellst du eine ordentliche Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, und in der Schlussrechnung wird sie sauber abgezogen.
Können meine Kunden den Umzug von der Steuer absetzen?
Privatkunden ja: Ein Umzug aus privaten Gründen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG — 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung per Überweisung; Materialkosten wie Kartons zählen nicht.
Muss ich den Lohnanteil auf der Rechnung ausweisen?
Eine Pflicht gibt es nicht — aber ohne erkennbaren Arbeitskostenanteil kann das Finanzamt den § 35a-Abzug deines Kunden verweigern. Weise Lohn- und Fahrtkosten deshalb als eigene Positionen oder als benannten Anteil aus. Das kostet dich eine Zeile und deinem Kunden bringt es bares Geld.
Wie berechne ich eine Halteverbotszone weiter?
Als eigene Position auf Angebot und Rechnung: Genehmigungsgebühr der Stadt plus dein Aufwand für Beantragung und Aufstellen der Schilder. Kündige die Position schon im Angebot an — dann gibt es am Umzugstag keine Diskussion, wenn der Kunde sie doch braucht.
Der Kunde zahlt nach dem Umzug nicht — was jetzt?
Erst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung. Bei Privatkunden tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzug darfst du Verzugszinsen berechnen. InvoiceFlow erinnert auf Wunsch automatisch (ab Pro).
Brauche ich für Firmenumzüge eine E-Rechnung?
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD (EN 16931). Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, bleibt der normale PDF-Versand möglich.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG — funktioniert das?
Ja, ein Schalter genügt: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, der korrekte Hinweis steht automatisch auf dem Beleg. Der § 35a-Vorteil deiner Privatkunden bleibt davon unberührt — die 20 Prozent gelten auf die in Rechnung gestellten Arbeitskosten.
Was kostet InvoiceFlow?
Starter ist dauerhaft kostenlos (bis 3 Rechnungen/Monat) — Angebote, Leistungskatalog, GiroCode, Logo und E-Rechnung sind auch dort enthalten. Pro (9 €/Monat oder 90 €/Jahr) bringt unbegrenzte Rechnungen, Abos, Auswertung und automatische Erinnerungen; Premium (19 €/Monat) zusätzlich die Rechnung per Sprachnachricht. 14 Tage kostenlos testbar.
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