Für Fotografen & Videografen

Rechnungsprogramm für Fotografen: Angebot, Anzahlung, Rechnung

Du machst die Bilder, wir machen die Rechnung schön: Angebot fürs Shooting, Anzahlung erfassen, Rechnung im eigenen Look — und für unterstützte, finalisierte Agenturrechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ZUGFeRD. Gebaut für Kreative, nicht für Buchhalter.

Dauerhaft kostenloser Starter-Tarif · Bezahl-Tarife 14 Tage gratis testen · monatlich kündbar

Vom Angebot zum Auftrag zur Rechnung

Hochzeit, Businessshooting, Imagefilm: Erst das Angebot mit Online-Annahme, nach dem Job wird daraus mit einem Klick die Rechnung — ohne doppelte Tipparbeit.

Anzahlungen sauber erfassen

50 % bei Buchung, Rest nach Lieferung? Teilzahlungen werden je Rechnung erfasst — der offene Restbetrag steht automatisch in Rechnung, QR-Code und Erinnerung.

Rechnungen in deinem Look

Dein Logo, deine Farbe, drei Formatvorlagen — die Rechnung ist Teil deines Portfolios. Kein Steuerberater-Grau.

E-Rechnung für Agenturen & Firmenkunden

Agenturen und Unternehmen verlangen zunehmend E-Rechnungen. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD (EN 16931); normales PDF bleibt möglich.

Die Rechnung ist dein letzter Eindruck — mach ihn gut.

Fortlaufende Nummern, alle Pflichtangaben, § 19-Hinweis für Kleinunternehmer, GiroCode zum Scannen für Privatkunden — und dein Branding auf jedem Dokument. Deine Kunden sehen die Rechnung auch online und können direkt „Ich habe bezahlt“ melden.

  • Angebot → Auftragsbestätigung → Rechnung ohne Doppeleingabe
  • Anzahlung & Restbetrag sauber getrennt
  • ZUGFeRD für unterstützte, finalisierte Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten
Professionelle Fotografen-Rechnung mit eigenem Logo und GiroCode, erstellt mit InvoiceFlow
InvoiceFlow-Dashboard mit offenen Posten und Umsatz für Fotografen

Wer hat noch nicht gezahlt? Ein Blick genügt.

Offene Shootings, überfällige Rechnungen, Umsatz nach Monaten — das Dashboard zeigt dir dein Business auf einen Blick. Zahlungserinnerungen gehen mit einem Klick raus (ab Pro).

19 % oder 7 %? Warum die Bildlizenz eine eigene Position braucht

Fotografen haben eine steuerliche Besonderheit, die kaum eine andere Branche kennt: Die Einräumung von Nutzungsrechten an deinen Bildern unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG), weil du als Fotograf Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes bist. Das Shooting selbst — deine Arbeitszeit vor Ort — und erst recht Produkte wie Prints, Alben oder Leinwände sind dagegen reguläre Leistungen und Lieferungen mit 19 %.

Entscheidend ist, was wirtschaftlich im Vordergrund steht. Kauft eine Agentur bei dir vor allem das Recht, Bildmaterial zu veröffentlichen, kommt der ermäßigte Satz in Betracht. Ist die Rechteeinräumung dagegen nur Nebenleistung eines Shootings mit Bildübergabe — der Normalfall bei Hochzeit oder Businessporträt — teilt sie den Steuersatz der Hauptleistung, und alles läuft mit 19 %. Daraus folgt die wichtigste Praxisregel: Weise die Lizenz als eigene Position mit eigenem Honorar aus, statt sie im Shootingpreis zu verstecken. Nur so ist erkennbar, dass eine eigenständige Leistung vorliegt, und nur so kann dein Steuerberater den Satz je Position sauber beurteilen.

In InvoiceFlow trägt jede Position ihren eigenen Steuersatz, und die Umsatzsteuer wird im Summenblock nach Sätzen aufgeschlüsselt — so stehen „Businessshooting, 19 %“ und „Nutzungsrecht Web, 7 %“ korrekt nebeneinander auf einer Rechnung, ohne dass du etwas von Hand rechnest.

Hochzeiten: Anzahlung kassieren, Umsatzsteuer im Blick behalten

50 % bei Buchung, der Rest nach Lieferung der Galerie — so sichern die meisten Hochzeitsfotografen ihre Termine ab. Steuerlich wichtig: Die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung entsteht bereits mit Vereinnahmung des Geldes (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG), nicht erst nach dem Hochzeitstag. Kassierst du die Anzahlung im Januar und fotografierst im August, gehört die Steuer auf die Anzahlung schon in die Voranmeldung für Januar.

In der Schlussrechnung musst du vereinnahmte Anzahlungen und die darauf entfallende Steuer offen absetzen — sonst weist du die Umsatzsteuer doppelt aus und schuldest den Mehrbetrag (§ 14c UStG). Wie Anzahlungs- und Schlussrechnung formal aufgebaut sind, zeigt Schritt für Schritt der Ratgeber zur Abschlagsrechnung. Praktisch in InvoiceFlow: Du erfasst die Anzahlung als Teilzahlung — der offene Restbetrag steht danach automatisch im PDF, im GiroCode und in jeder Zahlungserinnerung, und das Brautpaar sieht auf der Online-Rechnung jederzeit, was noch offen ist.

Nutzungsrechte präzise benennen: Medium, Dauer, Gebiet

„Alle Rechte inklusive“ ist der teuerste Satz, den ein Fotograf schreiben kann — und rechtlich oft nicht einmal das, was gemeint war. Das Urheberrecht folgt der Zweckübertragungslehre (§ 31 Abs. 5 UrhG): Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich benannt, bestimmt der Vertragszweck, wie weit das Recht reicht — im Zweifel bleibt es beim Urheber. Umgekehrt heißt das: Was du präzise benennst, ist verkauft; was nicht, kannst du später nachlizenzieren.

Bewährt hat sich eine Lizenzposition, die vier Fragen beantwortet: Welches Medium (Web, Social Media, Print, Out-of-Home)? Welche Dauer (12 Monate, 3 Jahre, unbefristet)? Welches Gebiet (D-A-CH, weltweit)? Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 1–3 UrhG)? Eine Formulierung wie „Einfaches Nutzungsrecht: Web & Social Media, D-A-CH, 24 Monate“ lässt keine Diskussion offen — und macht die Verlängerung nach Ablauf zum natürlichen Folgeauftrag. Im Leistungskatalog von InvoiceFlow legst du solche Lizenzbausteine einmal an und ziehst sie per Klick in jedes Angebot und jede Rechnung.

Agenturkunden, E-Rechnung und der Kleinunternehmer-Einstieg

Agenturen und Firmenkunden sind für viele Fotografen die planbarste Umsatzquelle — und genau diese Kunden fragen nach E-Rechnungen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Größere Agenturen verlangen ZUGFeRD oder XRechnung deshalb oft schon heute in ihren Einkaufsbedingungen. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD; fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, bleibt der normale PDF-Versand möglich. Wie das Format aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber E-Rechnung erstellen.

Für den Einstieg — etwa nebenberuflich neben dem Angestelltenjob — ist die Kleinunternehmerregelung attraktiv: Bis 25.000 € Vorjahresumsatz (und 100.000 € im laufenden Jahr) stellst du Rechnungen ganz ohne Umsatzsteuer, und die 7-oder-19-Prozent-Frage stellt sich gar nicht erst. Wo die Grenzen seit 2025 genau liegen und wann sich der Verzicht lohnt, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. In InvoiceFlow ist § 19 ein Schalter: Rechnungen ohne Steuer, mit korrektem Hinweis — und wächst dein Fotogeschäft über die Grenze, wechselst du zur Regelbesteuerung, ohne das Programm zu wechseln.

Häufige Fragen von Fotografen

Ich bin nebenberuflich Fotograf und Kleinunternehmer — passt das?

Perfekt sogar: Ein Schalter aktiviert die § 19-Logik, deine Rechnungen gehen ohne Umsatzsteuer und mit korrektem Hinweis raus. Der Starter-Tarif ist dauerhaft kostenlos (bis 3 Rechnungen pro Monat) — für den Einstieg meist genug.

Wann darf ich als Fotograf 7 % Umsatzsteuer berechnen?

Wenn der Kern deiner Leistung die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG) — typisch beim Lizenzverkauf an Agenturen oder Redaktionen. Ist die Lizenz nur Beiwerk eines Shootings mit Bildübergabe, gilt für alles 19 %. Weise die Lizenz als eigene Position aus und kläre Grenzfälle mit deinem Steuerberater.

Wie bilde ich Anzahlungen fürs Shooting ab?

Du erfasst die Anzahlung als Teilzahlung auf der Rechnung. Der offene Restbetrag wird überall automatisch ausgewiesen — im PDF, im Bezahl-QR-Code und in der Zahlungserinnerung.

Muss ich auf eine Anzahlung schon Umsatzsteuer abführen?

Ja. Die Steuer entsteht mit Vereinnahmung des Geldes (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) — also in dem Zeitraum, in dem die Anzahlung auf deinem Konto eingeht, nicht erst nach dem Shooting. In der Schlussrechnung setzt du die Anzahlung samt Steuer offen ab; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG betrifft dich das nicht.

Wie formuliere ich Nutzungsrechte auf der Rechnung?

Benenne Medium, Dauer, Gebiet und ob das Recht einfach oder ausschließlich ist — zum Beispiel „Einfaches Nutzungsrecht: Web & Social Media, D-A-CH, 24 Monate“. Was nicht ausdrücklich eingeräumt ist, richtet sich nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG) — im Zweifel bleibt es bei dir.

Meine Agentur-Kunden verlangen E-Rechnungen — kann InvoiceFlow das?

Ja. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD/Factur-X nach EN 16931 — das gewohnte PDF mit maschinenlesbaren Daten. Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, kannst du die Rechnung weiterhin als normales PDF senden.

Brauchen Privatkunden wie Brautpaare eine E-Rechnung?

Nein. Die gesetzliche Ausstellungspflicht kann nach den Übergangsfristen nur nicht ausgenommene Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) betreffen. Brautpaare und andere Privatkunden bekommen weiterhin ein normales PDF — bei InvoiceFlow inklusive Online-Ansicht und GiroCode zum Scannen mit der Banking-App.

Was kostet das?

Starter ist dauerhaft kostenlos (bis 3 Rechnungen/Monat). Angebote, Logo und E-Rechnung sind auch dort enthalten. Pro (9 €/Monat oder 90 €/Jahr) bringt unbegrenzte Rechnungen, Abos, Auswertung und automatische Erinnerungen; Premium (19 €/Monat) zusätzlich die Rechnung per Sprachnachricht. 14 Tage kostenlos testbar, jederzeit kündbar.

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