Für Friseursalons & Barbershops

Rechnungsprogramm für Friseure & Barbershops

Rechnungsentwurf einsprechen, prüfen und versenden — mit GiroCode zum Scannen und § 19-Logik. Gebaut für Friseursalons und Barbershops.

Dauerhaft kostenloser Starter-Tarif · Bezahl-Tarife 14 Tage gratis testen · monatlich kündbar

Rechnung einsprechen statt tippen

Zwischen zwei Kundinnen keine Zeit für Papierkram? Sag der App einfach, wer was bekommt — der fertige Rechnungsentwurf wartet auf dich (Premium-Tarif).

GiroCode: scannen statt abtippen

Auf jeder Rechnung ein QR-Code — deine Kundin scannt ihn mit der Banking-App, Betrag und Verwendungszweck sind schon ausgefüllt.

§ 19-Kleinunternehmerin? Ein Schalter.

Kein Umsatzsteuer-Ausweis und ein Hinweis auf § 19 UStG. Für Kleinunternehmer-Rechnungen gilt seit 2025 der reduzierte Mindestkatalog nach § 34a UStDV.

Stuhlmiete & Abos automatisch

Monatliche Stuhlmiete oder Pflege-Abo? Wiederkehrende Rechnungen entstehen von selbst als Entwurf — du musst nur noch senden (ab Pro-Tarif).

»Rechnung an Anna, Haarschnitt und Föhnen, 55 Euro.«

Die KI erkennt Kundin, Leistungen und Preise und legt einen Rechnungsentwurf mit den erkannten Angaben an. Du prüfst und sendest. Die Kundin bekommt ein PDF mit GiroCode für die Banking-App.

  • Diktat wird als prüfbarer Rechnungsentwurf angelegt
  • GiroCode füllt Betrag und Verwendungszweck in der Banking-App vor
  • Überfällige Rechnungen? Erinnerung mit einem Klick (ab Pro)
Sprachrechnung in InvoiceFlow: Diktierter Text wird zum fertigen Rechnungsentwurf
Professionelle Salon-Rechnung mit GiroCode, erstellt mit InvoiceFlow

Rechnungen, die nach deinem Salon aussehen.

Dein Logo, deine Farbe, drei Formatvorlagen — dazu Nummernkreis, § 19-Hinweis für Kleinunternehmerinnen und ZUGFeRD für unterstützte, finalisierte Firmenkundenrechnungen mit vollständigen Pflichtdaten.

Kasse oder Rechnung? Wann dein Salon wirklich eine braucht

Der Alltag im Salon läuft über die Kasse: Laufkundschaft zahlt bar oder mit Karte, bekommt den Bon aus der TSE-Kasse — fertig. Eine Rechnung mit fortlaufender Nummer braucht es dafür nicht. Anders, sobald jemand nicht direkt an der Theke zahlt: das Theater, das Maske und Styling für eine Produktion bucht, die Agentur mit dem Fotoshooting, das Brautpaar mit Hochzeits-Styling samt Probetermin, die Firma, die 20 Gutscheine für ihr Team bestellt — oder die Kollegin, die bei dir einen Stuhl mietet.

Für regulär umsatzsteuerpflichtige Rechnungen gelten die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG, darunter Rechnungsnummer, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt. Für Kleinunternehmerinnen nach § 19 UStG gilt seit 2025 dagegen der reduzierte Mindestkatalog aus § 34a UStDV; eine fortlaufende Rechnungsnummer und ein gesondertes Leistungsdatum gehören dort nicht zum gesetzlichen Minimum. InvoiceFlow kann beides trotzdem zur besseren Zuordnung mitführen. Bis 250 € brutto kann für regulär besteuerte Umsätze außerdem die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV greifen. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Rechnung schreiben.

Stuhlmiete korrekt abrechnen

Wer einen Stuhl an eine selbstständige Kollegin vermietet, erbringt eine laufende Leistung an eine Unternehmerin — und die gehört jeden Monat sauber abgerechnet. Steuerlich ist die Stuhlmiete in aller Regel umsatzsteuerpflichtig mit 19 %: Die Befreiung für Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 UStG) greift meist nicht, weil du nicht bloß Fläche überlässt, sondern ein Paket aus Platz, Einrichtung, Geräten und oft auch Empfang und Terminvergabe. Den Einzelfall klärst du am besten einmal mit deinem Steuerberater — danach bleibt die Abrechnung Monat für Monat gleich.

Genau dafür sind wiederkehrende Rechnungen gedacht: Du legst die Stuhlmiete einmal als Abo an, InvoiceFlow erstellt jeden Monat automatisch den Entwurf, du prüfst und sendest (ab Pro). Und weil deine Mieterin selbst Unternehmerin ist, ist das ein B2B-Umsatz: Seit 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Bei unterstützten, finalisierten Rechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD; andernfalls bleibt der normale PDF-Versand möglich. Die Details stehen im Ratgeber zur E-Rechnungs-Pflicht.

§ 19 im Salon: die neuen Kleinunternehmer-Grenzen

Viele Solo-Selbstständige hinter dem Stuhl arbeiten als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG — gerade beim Start oder mit gemietetem Platz. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Bis 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr bleibst du Kleinunternehmerin; überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Regelung ab genau diesem Umsatz — nicht erst zum Jahreswechsel. Deine Umsätze sind dann echt steuerfrei: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Abführung ans Finanzamt — aber auch kein Vorsteuerabzug auf Produkte, Einrichtung oder die eigene Stuhlmiete.

Auf der Rechnung ist dann der Hinweis auf die Steuerbefreiung Pflicht — InvoiceFlow setzt ihn automatisch, sobald der § 19-Schalter aktiv ist. Was die Regelung im Detail bedeutet und für wen sie sich rechnet, erklären die Ratgeber Kleinunternehmerregelung einfach erklärt und Rechnung schreiben als Kleinunternehmer.

Produktverkauf und Gutscheine sauber trennen

Ob Haarschnitt oder Shampoo über die Theke: Auf beides fallen 19 % Umsatzsteuer an, einen ermäßigten Satz gibt es im Salon nicht. Trotzdem lohnt es sich, Dienstleistung und Produktverkauf als getrennte Positionen zu führen — du siehst in der Auswertung, was der Produktverkauf wirklich beiträgt, und dein Steuerberater kann Wareneinsatz und Leistungserlöse ohne Rückfragen zuordnen. Mit dem Leistungskatalog legst du „Damenhaarschnitt“, „Farbe & Strähnen“ oder deine Pflegeserie einmal an und fügst sie danach mit einem Klick in jede Rechnung ein.

Bei Gutscheinen unterscheidet das Umsatzsteuerrecht Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine (§ 3 Abs. 13–15 UStG). Steht beim Verkauf schon fest, wo die Leistung erbracht wird und welcher Steuersatz gilt — im Salon mit einheitlich 19 % der Normalfall —, ist es ein Einzweck-Gutschein: Die Umsatzsteuer entsteht bereits beim Verkauf, nicht erst beim Einlösen. Nur wenn bei Ausgabe noch mehrere Steuersätze oder Leistungsorte möglich sind, handelt es sich um einen Mehrzweck-Gutschein, und die Steuer entsteht erst bei der Einlösung. Bestellt eine Firma Gutscheine für ihr Team, stellst du dafür eine ganz normale Rechnung — die steuerliche Einordnung klärst du im Zweifel kurz mit dem Steuerberater.

Häufige Fragen aus Salons

Brauche ich als Friseurin überhaupt eine Rechnungssoftware?

Für Laufkundschaft an der Kasse meist nicht — bei Firmenkunden, Stuhlmieten oder Kooperationen brauchst du aber nachvollziehbare Rechnungen. Für reguläre USt-Rechnungen gilt § 14 UStG; für Kleinunternehmer-Rechnungen seit 2025 der reduzierte Mindestkatalog aus § 34a UStDV. Eine fortlaufende Nummer ist für Kleinunternehmerinnen organisatorisch sinnvoll, aber dort kein gesetzliches Minimum.

Ich bin Kleinunternehmerin nach § 19 UStG — passt das?

Ja, ein Schalter genügt: Deine Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer-Ausweis erstellt und enthalten einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Wie funktioniert die Rechnung per Sprachnachricht?

Nach dem Termin einfach sagen: „Rechnung an Anna Müller, Damenhaarschnitt und Föhnen, 55 Euro“ — die KI erkennt Kundin, Leistungen und Preise und legt den fertigen Entwurf an. Du prüfst kurz und sendest. Perfekt zwischen zwei Terminen.

Wie rechne ich die Stuhlmiete an eine Kollegin ab?

Mit einer monatlichen Rechnung — in aller Regel mit 19 % Umsatzsteuer, weil du nicht nur Fläche überlässt, sondern Platz samt Einrichtung und Geräten. In InvoiceFlow legst du die Stuhlmiete einmal als Abo an, danach entsteht der Entwurf jeden Monat automatisch (ab Pro). Die Einordnung im Einzelfall bestätigt dir dein Steuerberater.

Muss ich auf verkaufte Gutscheine sofort Umsatzsteuer zahlen?

Meist ja: Stehen Leistungsort und Steuersatz beim Verkauf schon fest, ist es ein Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 13–15 UStG) — die Umsatzsteuer entsteht dann bereits beim Verkauf, nicht erst beim Einlösen. Im Salon mit einheitlich 19 % ist das der Normalfall. Als Kleinunternehmerin nach § 19 betrifft dich das nicht, weil deine Umsätze steuerfrei sind.

Brauchen Firmenkunden von mir eine E-Rechnung?

Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen; nach den Übergangsfristen betrifft die Ausstellungspflicht nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze. Bei unterstützten, finalisierten Firmenkundenrechnungen mit vollständigen Pflichtdaten ergänzt InvoiceFlow ZUGFeRD. Fehlen Angaben oder wird der Fall nicht unterstützt, bleibt der normale PDF-Versand möglich.

Wie lange muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre: Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 14b UStG). Das gilt für ausgestellte wie empfangene Rechnungen — am besten digital und unverändert. InvoiceFlow bewahrt jede ausgestellte Rechnung als PDF auf.

Was kostet das?

Der Starter-Tarif ist dauerhaft kostenlos (bis 3 Rechnungen pro Monat) — für viele Salons reicht das. Pro (9 €/Monat) und Premium (19 €/Monat, mit Sprachrechnung) kannst du 14 Tage kostenlos testen und monatlich kündigen.

Passend dazu im Ratgeber

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